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Gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers BW-S2 (BW-S2)
Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherrn-,
Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos
bzw.
- die Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des
Bauun
Einbruchmelde- bzw. Einbruchalarmanlage (E70) (E70)
alle Versicherungsräumlichkeiten erfaßt werden,
c) zwei voneinander unabhängige Stromquellen vorhanden sind,
d) ein wirkungsvolles akustisches Alarmsignal gegeben und/oder das Alarmsignal einer Zentrale
EINBRUCHDIEBSTAHL – Videoüberwachungsanlage - ED3021.19 (ED3021.19)
Versicherungsschutz besteht nur, wenn
a) ein lt. OVE-Richtlinie R 9 gefordertes Installations-Attest vorhanden ist und
b) die Pflichten des Betreibers erfüllt und im Protokollbuch dokumentiert werden
Oberö
Versicherungen mit einer Höchstversicherungssumme nach dem monatlichen Höchstwert für Speditionsgütermagazine und Lagerhäuser (E14) (E14)
ist für das ganze Versicherungsjahr im vor-
aus zu entrichten. Der innerhalb eines jeden Monats vorhanden gewesene Höchstwert der versicherten
Vorräte ist dem Versicherer jeweils spätestens am Ende des
Bahnen gemäß EKHG mit Pistenrisiko (AH443.2) (AH443.2)
besteht
abweichend von Art 7.10. AHVB Versicherungsschutz; er gilt nicht für Verlust,
Abhandenkommen oder Verwechslung dieser Sachen.
3. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die Tätigkeit