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Ausschluss Einbruchdiebstahlrisiko (CS3001.12)
COMPUTER - Ausschluss des Einbruchdiebstahl-, Diebstahl- und Beraubungs-
Risikos - CS3001.12
Aufgrund besonderer Vereinbarung wird Art. 1 Pkt. 1.10 der Allgemeinen Bedingungen für die
Versicherung von
GLASBRUCH - Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet (Gl3041.22)
t sind Schäden:
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden ABG
an im Gemeindegebiet befindlichen (nach den Regeln der Technik errichteten und mit
Wasserverlust (LW3014.14)
Polizze ausgewiesenen Versicherungssumme gilt in
Abänderung des Artikel 2 Abs. 13 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB auf erstes Risiko als
mitversichert:
Kosten für Wasserverlust (das ist der den N
Fundamente (MB3010.13)
MASCHINENBRUCH - Fundamente - MB3010.13
In Erweiterung des Art. 1 Abs. 3 der der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Versicherung von Maschinen, maschinellen Einrichtungen
Einfache, zweckmäßige Ausstattung - Entschädigungsgrenze bei ED (DH1401.15)
Ausstattung betragen die
Entschädigungsgrenzen bei Einbruchdiebstahl 50 % der in den dem Vertrag zugrunde liegenden
ABH bzw. ABHD unter Artikel 2 Punkt 4.2.3. angeführten Werte, mindestens aber die auf