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Inhalt von Räucherkammer/Räucherschrank (Fe2101.16)
Räucherkammern/Räucherschränken - Fe2101.16
In Abänderung von Art. 2, Punkt 1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB ist der Inhalt von
Räucherkammern bzw. Räucherschränken auch gegen Schäden, die mit
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen - FE3036.21 (Fe3036.22)
FEUER - Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen - Fe3036.22
Am Versicherungsgrundstück mit dem Boden bzw. dem Schwimmbad fest verbundene
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen gelten einschließlich
Ausschluss von Glasbruchschäden (DH1500.15)
- Ausschluss von Glasbruchschäden - DH1500.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für Haushaltversicherungen (ABH bzw. ABHD) erstreckt sich der
ImRecht Selbstbeteiligung (RS1010.18)
RECHTSSCHUTZ - Selbstbeteiligung - RS1010.18
Selbstbeteiligung gemäß Artikel 6.8 der dem Vertrag zugrunde liegenden ARB:
Der Versicherungsnehmer trägt – außer in den Fällen des Beratungs-Rechtsschutzes
Betriebsunterbrechung nach indirektem Blitzschlag (BU3011.19)
BU3011.19
In Erweiterung der AFBUB in der jeweils gültigen Fassung gelten Unterbrechungsschäden
aufgrund eines versicherten Sachschadens durch indirekten Blitzschlag auf erstes Risiko bis zu
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