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Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2008 AUVB2008 (AUVB2008)
n der §§ 23 ff
VersVG, Anwendung.
Artikel 21
Obliegenheiten
1.Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
Als Obliegenheit, deren Verletzung unsere Leistungsfreiheit gemäß § 6 Abs [...] Fahrzeug nicht auf Straßen mit
öffentlichem Verkehr gelenkt wird.
2.Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
Als Obliegenheiten, deren Verletzung unsere Leistungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 3 VersVG [...] Versicherungsvertrag maßgeblich sind. Diese Bestimmungen gelten unmittelbar kraft Gesetzes. Die
vorliegenden Versicherungsbedingungen wurden durch Annahme des Antrages als Vertragsgrundlage
vereinbart und
Soforthilfe (St106)
Oberösterreichische eine Soforthilfe
bis zur Höhe der in der Polizze ausgewiesenen Summe auch ohne Vorliegen eines Reparaturnachweises.
Der Nachweis über die vollständige Instandsetzung der versicherten
Soforthilfe (L105)
Oberösterreichische eine Soforthilfe
bis zur Höhe der in der Polizze ausgewiesenen Summe auch ohne Vorliegen eines Reparaturnachweises.
Der Nachweis über die vollständige Instandsetzung der versicherten
AmLand - Erweiterte Haftpflichtdeckung (AH2833.16)
Versicherungsschutz erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges
der dem
Vertrag zugrunde liegenden AHVB und des Abschnittes A der EHVB auch auf
Schaden-
ersatzverpflichtungen
1. aus der Tierhaltung
Besondere Bedingung BB5.3 (BB5.3)
(gilt für F, LW, FBU)
2. Änderung von Bedingungen
Werden die diesem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen, Zusatzbedingungen, Sonder-
bedingungen, Besondere Bedingungen [...] LW)
12. Endgültige Wertermittlung
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Die Versicherungssummen werden nach Vorliegen der Endabrechnungen bzw. nach Abschluss der
Montagearbeiten reguliert. Sollten die endgültigen [...] AStB2002
wird festgehalten, dass der Wiederaufbau bzw. die Wiederherstellung auch ohne Vorliegen eines
behördlichen Wiederaufbauverbotes innerhalb Österreichs erfolgen kann, die Ents