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Betriebsunterbrechung nach indirektem Blitzschlag (BU3011.19)
BU3011.19
In Erweiterung der AFBUB in der jeweils gültigen Fassung gelten Unterbrechungsschäden
aufgrund eines versicherten Sachschadens durch indirekten Blitzschlag auf erstes Risiko bis zu
der auf der
ImRecht Selbstbeteiligung (RS1010.18)
RECHTSSCHUTZ - Selbstbeteiligung - RS1010.18
Selbstbeteiligung gemäß Artikel 6.8 der dem Vertrag zugrunde liegenden ARB:
Der Versicherungsnehmer trägt – außer in den Fällen des Beratungs-Rechtsschutzes
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen - FE3036.21 (Fe3036.22)
FEUER - Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen - Fe3036.22
Am Versicherungsgrundstück mit dem Boden bzw. dem Schwimmbad fest verbundene
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen gelten einschließlich
Prämiennachlaß für zwei getrennte Kältemaschinen (KG12) (KG12)
Anlage mit mindestens zwei
getrennten Kältemaschinen samt Antrieb und automatischer Zuschaltung zugrunde, sodaß bei
Ausfall einer Anlage die zweite Anlage den Kältespiegel über einen Zeitraum von mindestens
Ersatzwerte für Biervorräte der Brauereien (F46) (F46)
Schadenfalles gültig gewesene Einkaufspreis (ausschließlich Steuern) für Biervorräte gleicher
Güte zugrundegelegt.
Soweit die Biervorräte fest verkauft sind, gilt allein die Verkaufspreisklausel.
Oberöste