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Ausschluss Feuer und Einbruchdiebstahl (CS8.1)
RÄTE - Ausschluss des Feuer- und Einbruchdiebstahl-, Diebstahl-
und Beraubungs-Risikos - CS8.1
Aufgrund besonderer Vereinbarung wird Art. 1 Pkt. 1.6. und 1.10 der Allgemeinen Bedingungen
für die Versicherung
Indirekte Blitzschäden an Außenanlagen (Fe1165.15)
samt E-Installationen, die sich außerhalb der versicherten Gebäude,
jedoch innerhalb des Versicherungsgrundstückes befinden.
Dazu zählen Anlagenteile der Haustechnik von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen (St3010.12)
STURM - Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen - St3010.12
Am Grundstück mit dem Boden bzw. dem Schwimmbad fest verbundene, fachgerecht errichtete
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen gelten
Photovoltaikanlagen (St2100.18)
dem jeweils angegebenen zum tatsächlichen Wert gekürzt.
Gemäß Art. 3 Punkt 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB wird vereinbart, dass sich der
Versicherungsschutz auch auf die Glasabdeckung dieser
Dauerstandzelte - Dauercamper (St1145.21)
Besonderen auf die Obliegenheit
der Schneeabräumpflicht gemäß Artikel 6 Punkt 1.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB.
Nicht versichert gelten:
- Vorzelte mit verschiebbarem Gestänge bzw. ohne Winte