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Speditionsgüterversicherung (F55) (F55)
hat.
2. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Sachen, für die Feuerversicherungsschutz
aufgrund einer anderen Versicherung besteht.
3. Falls die nach Ziffer 2 ersatzpflichtigen Versicherer eine
Auslandsdeckung Landwirtschaftlicher Inhalt (Fe2118.16)
tung, Erntefrüchte, Viehbestand
und Vorräte - Fe2118.16
Abweichend von Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingungen für die
Feuerversicherung AmHof/AmLand (Fe2001.16), besteht Ve
Solaranlagen, Fotovoltaikanlagen freistehend (St3011.12)
STURM - Solar- und/oder Fotovoltaikanlagen - St3011.12
Am Versicherungsgrundstück freistehend oder am Gebäude abweichend von der Dachneigung,
hinsichtlich der regionalen Schnee und Windlasten normgerecht
Heizungsanlagen - versicherte Sachen (MB1101.12.18)
- Heizungsanlagen versicherte Sachen - MB1101.12
In Ergänzung des Artikel 1 Pkt. 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden AMB (Allgemeine
Bedingungen für die Versicherung von Maschinen, maschinellen Einrichtungen
Rückwirkungsschäden Feuer-BU (BU3020.23)
Versicherungsnehmers auf dessen Betriebsstätten von einem Feuerschaden (gemäß der
diesem Vertrag zugrundeliegenden AFB idgF.) betroffen ist.
Für diese Deckung gilt der auf der Polizze vereinbarte Selbstbehalt