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Haftpflichtversicherung für Elektrofahrräder (E-Bikes) ohne behördliche Kennzeichen (KH1002.13)
egrenzung.
5. Ergänzend zu Artikel 9 der AKHB in der jeweils geltenden Fassung wird folgende Obliegenheit
vor Eintritt des Versicherungsfalles, deren schuldhafte Verletzung die Freiheit des Versicherers [...] einer Kaskoversicherung
abgeschlossen, so teilt dieser das rechtliche Schicksal des zugrunde liegenden
Kaskoversicherungsvertrages.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 / 1
Erweiterung des örtlichen Geltungsbereiches (KA820) (KA820)
außerhalb Europas gilt als vereinbart:
1. Der Versicherungsnehmer ist beweispflichtig für das Vorliegen eines Schadenfalles und alle
sonstigen Anspruchsvoraussetzungen.
2. Abschleppkosten sind nicht
Vertragsinhalt der Feuerversicherung im Komfortschutz (LPKF-96) (LPKF-96)
die einer Ablieferungspflicht nach tierkörperverwertungsrechtlichen Bestimmungen un-
terliegen,
angefallen, wie diese zu behandeln und/oder zu deponieren sind.
Gefährlicher Abfall [...] Sachen, die einer Ablieferungspflicht nach tierkörperverwertungsrechtlichen Bestim-
mungen unterliegen, im Sinn des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), BGBl. 325/90 in der Fassung
BGBl. 155/94
Vereinbarung zur prämienfreien Rohbaudeckung (ImG017.15)
hutz für die auf der Polizze angeführten Gebäude nach Maßgabe der dem
Vertrag jeweils zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen:
In der Feuerversicherung für sämtliche versicherte Gefahren;
In der [...] oben in Klammern angeführten Besonderen Bedingungen gelten in der jeweils dem Vertrag
zugrunde liegenden Fassung.
4. Die Bezugsfertigstellung oder Erreichung der vollständigen Betriebsbereitschaft des
Die Wohnung und das Haus winterfest machen
entfernen Im Spätherbst haben nun mittlerweile alle Bäume ihre Blätter verloren. Bleibt das Laub liegen, dann schadet das nicht nur dem Rasen, sondern auch in den Dachrinnen und auf Gehwegen kann das Laub [...] Winter empfiehlt sich auch das Kontrollieren aller Heiß- und Kaltwasserleitungen sowie aller freiliegenden Außenleitungen. Sperren Sie vor allem im Freien geführte Leitungen und entleeren Sie diese vollständig