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E-Bike, E-Scooter und E-Boards – was darf man und was ist versichert?
auch elektrisch zusammen mit eigener Muskelkraft gefahren werden. Auch E-Bikes werden als Fahrrad behandelt, sofern sie eine Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h und eine Dauerleistung von 250 Watt nicht üb [...] Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h und die höchstzulässige Leistung von 600 Watt nicht überschreiten, handelt es sich rechtlich um Fahrzeuge im Sinne der StVO und sind Fahrrädern weitgehend gleichgestellt. Welche
Tierhalterhaftpflicht für Hunde, Pferde (DH1606.18)
Schadenersatzansprüche der Angehörigen des
Versicherungsnehmers, sofern es sich um Personenschäden handelt und sofern diese Personen
beim Eintritt des Versicherungsfalles nicht Verwahrer, Betreuer oder V
Ergänzende Bedingungen für die AmHof-Versicherung (AHo-98)
- Abfuhrkosten sind Kosten des Transportes zum Zweck der Behandlung oder zur Deponierung.
- Behandlungskosten sind Kosten für Maßnahmen, welche dazu dienen, gefährlichen Abfall/Pro- [...] sondere:
Nicht selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Geräte samt Zubehör, Handmaschinen, Werkzeuge,
KFZ-Anhänger und deren Zubehör, elektrische Anlagen der Landwirtschaft [...] Gründüngungspflanzen.
1.1.4. VIEHBESTAND
Die Versicherung umfaßt den gesamten jeweils vorhandenen landwirtschaftlichen Viehbestand -
ausgenommen Pelztiere.
1.1.5. WAREN UND VORRÄTE
Ergänzende Bedingungen für die AmHof-Versicherung (AHo-2008)
- ABFUHRKOSTEN sind Kosten des Transportes zum Zweck der Behandlung oder zur Deponierung.
- BEHANDLUNGSKOSTEN sind Kosten für Maßnahmen, welche dazu dienen, gefährlichen
[...] sondere:
Nicht selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Geräte samt Zubehör, Handmaschinen, Werkzeuge,
KFZ-Anhänger und deren Zubehör, elektrische Anlagen der Landwirtschaft [...] Gründüngungspflanzen.
1.1.4. VIEHBESTAND
Die Versicherung umfaßt den gesamten jeweils vorhandenen landwirtschaftlichen Viehbestand -
ausgenommen Pelztiere.
1.1.5. WAREN UND VORRÄTE
Arbeitsgemeinschaften (AH303) (AH303)
mitversichert, sofern diese Personen oder ihre gesetzlichen
Vertreter nicht infolge persönlicher Handlungen oder Unterlassungen (§§ 1301 und 1302 ABGB) für
den eingetretenen Schaden selbst verantwortlich