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STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Gebäude (St3003.22)
Sachen, solange Fenster und Türen der Gebäude aufgrund6.
Neubau oder wegen Umbauarbeiten nicht vorhanden bzw. Fenster, Türen und sonstige
Öffnungen nicht geschlossen bzw. verschließbar sind.
Artikel 3 [...] Eigenleistungen nachzuweisen.
2.1.2. ENTSORGUNGSKOSTEN, das sind Kosten für Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und
Deponierung vom Schaden betroffener versicherter Sachen.
Die für Entsorgung aufgewendeten Kosten [...] he Nachbarschaftshilfe
und Hilfsdienste fremder Personen;
2.2.3. für die Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und Deponierung von kontaminierten
Fremdstoffen wie Erdreich, Schwemmsand udgl.
3. Erstrisikosumme
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Inhalt (St3005.24)
Sachen, solange Fenster und Türen der Gebäude aufgrund6.
Neubau oder wegen Umbauarbeiten nicht vorhanden bzw. Fenster, Türen und sonstige
Öffnungen nicht geschlossen bzw. verschließbar sind.
Artikel 3 [...] Eigenleistungen nachzuweisen.
2.1.2. ENTSORGUNGSKOSTEN, das sind Kosten für Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und
Deponierung vom Schaden betroffener versicherter Sachen. Die dafür zu entrichtenden
Entsor [...] he Nachbarschaftshilfe und
Hilfsdienste fremder Personen;
2.2.3. für die Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und Deponierung von kontaminierten
Fremdstoffen wie Erdreich, Schwemmsand und dgl.
3. Erstrisikosumme
Außergewöhnliche Naturereignisse - Wohnungsinhalt (DH1201.24)
n Sachen, solange Fenster und Türen der Gebäude aufgrund
Neubau oder wegen Umbauarbeiten nicht vorhanden bzw. Fenster, Türen und sonstige Öffnungen
nicht geschlossen bzw. verschließbar sind.
Artikel 3 [...] Sortieren der Reste und Abfälle.
2.1.2. ENTSORGUNGSKOSTEN, das sind Kosten für Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und
Deponierung vom Schaden betroffener versicherter Sachen. Die dafür zu entrichtenden
Entsor [...] he Nachbarschaftshilfe und
Hilfsdienste fremder Personen;
2.3.3. für die Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und Deponierung von kontaminierten
Fremdstoffen wie Erdreich, Schwemmsand udgl.
3. Erstrisikosumme
Eingebrachte Fahrzeuge der Beherbergungsgäste (AH436.2)
EHVB auch auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Beschädigung,
Vernichtung, Verlust oder Abhandenkommen durch
- Inbetriebsetzen, Fahren oder Verschieben;
- unbefugten Gebrauch durch Ar
Bahnen gemäß EKHG mit Deckung des Pistenrisikos (AH443) (AH443)
besteht abweichend von
Art. 7, Pkt. 10. AHVB Versicherungsschutz; er gilt nicht für Verlust, Abhandenkommen oder Ver-
wechslung dieser Sachen.
3. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die