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Bündelvorteil für zweisitzige Motorfahrräder (KH1824.13)
Versicherungsvertrag liegt in der KFZ - Haftpflichtversicherung eine begünstigte
Prämienkalkulation zugrunde.
Diese begünstigte Prämie gilt ausschließlich in Kombination mit dem gleichzeitigem Abschluss
eines
Unfalltod infolge eines Brandes (Fe2116.18)
Brandes,
eines Blitzschlages oder
einer Explosion
an den versicherten Sachen im Sinne der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB, so erbringt der
Versicherer eine einmalige Todesfallleistung in der vereinbarten auf
Privathaftpflicht mit Weltdeckung (DH1604.15)
Privathaftpflichtversicherung mit Weltdeckung - DH1604.15
In Erweiterung von Artikel 15 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH erstreckt sich der
Versicherungsschutz auf die ganze Erde.
Für Versicherungsfälle
Aquarien, Wasserbetten (LW1106.15)
LEITUNGSWASSER - Aquarien, Wasserbetten - LW1106.15
Abweichend von Art. 1 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB erstreckt sich der
Versicherungsschutz auch auf Schäden an den versicherten Sachen
Ausschluß Feuer (EG3)
E-GERÄTE - Ausschluß des Feuer-Risikos - EG3
Auf Grund besonderer Vereinbarung gilt Art. 2 (1) lit. h, i, k der Allgemeinen Bedingungen für die
Versicherung von Elektro-Anlagen und -Geräten als gestrichen