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Rückwirkungsschäden Feuer-BU (BU3020.23)
Versicherungsnehmers auf dessen Betriebsstätten von einem Feuerschaden (gemäß der
diesem Vertrag zugrundeliegenden AFB idgF.) betroffen ist.
Für diese Deckung gilt der auf der Polizze vereinbarte Selbstbehalt
Heizungsanlagen - versicherte Sachen (MB1101.12.18)
- Heizungsanlagen versicherte Sachen - MB1101.12
In Ergänzung des Artikel 1 Pkt. 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden AMB (Allgemeine
Bedingungen für die Versicherung von Maschinen, maschinellen Einrichtungen
Solaranlagen, Fotovoltaikanlagen freistehend (St3011.12)
STURM - Solar- und/oder Fotovoltaikanlagen - St3011.12
Am Versicherungsgrundstück freistehend oder am Gebäude abweichend von der Dachneigung,
hinsichtlich der regionalen Schnee und Windlasten normgerecht
Bruchschäden einschließlich Korrosion (L128)
sowie von
geschlossenen Warmwassersystemen auch außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem
Versicherungsgrundstück ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache versichert.
Der Kostenersatz für das Einziehen
Ersatzwert für Malzvorräte der Handelsmälzereien (F44) (F44)
Malzvorräte gleicher Güte, jedoch höchstens der Marktpreis zur Zeit des
Eintrittes des Schadenfalles zugrundegelegt, und zwar gilt der Marktpreis des für den
Versicherungsnehmer maßgebenden Marktortes, für Malzvorräte