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Unfalltod (Fe2116.16)
angeführten Höhe an den hin-
terbliebenen Partner, bei gleichzeitigem Ableben beider, an die Erben.
Handelt es sich um einen Unfalltod in Folge eines Brandes, eines Blitzschlages oder einer Explosi-
on an
Oldtimer - Prämienbegünstigung (KH025-12)
ngsantrag bekannt gegebenen Verwendungszwecks „Oldtimer“ erfolgt.
Beim versicherten Fahrzeug handelt es sich demnach um ein erhaltungswürdiges historisches Fahrzeug,
welches nicht zur ständigen Verwendung
Mitversicherung von Entsorgungskosten (G20) (G20)
G20
MITVERSICHERUNG VON ENTSORGUNGSKOSTEN
Die Kosten der behördlich auferlegten Behandlung von versicherten, zerbrochenen Glasscheiben (Ent-
sorgungskosten) sind bis zu höchstens 50 % der
Wetterwarndienst per SMS (St5150.18)
nde Dienstleister.
Die für die Nutzung dieses Dienstes erforderlichen Daten (Polizzennummer, Handynummmer,
Adressdaten) werden an solche Dienstleister übermittelt. Diese Serviceleistung kann auf Wunsch
Abrutschende Eis- und Schneelast (St186)
Schnee- und Eismassen.
Für den Fall, dass es sich bei beschädigten Teilen um fremdes Eigentum handelt,
gilt Subsidiarität im Sinne des Art. 3.11. IG-St-03.2.
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