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Wasserverlust infolge Bruch- oder Frostschaden (DH1302.23)
ngssumme auf erstes Risiko mitversichert.
Die Obliegenheiten der Art. 4 und 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD bleiben von dieser
Regelung unberührt.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26
Geltendmachung der Wertminderung bei Reparatur Teilschäden MB41-03 (MB41-03)
Bemessung der
Wertminderung ist der Wert der ersetzten Teile in vollständig eingebautem zustand zugrunde zu
legen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Ausschluss des Feuer-Risikos (CD3002.12)
COMPUTER-DATENTRÄGER - Ausschluss des Feuer-Risikos - CD3002.12
Aufgrund besonderer Vereinbarung wird Art. 1 Pkt. 1.6 der Allgemeine Bedingungen für die
Informationsverlust- und Datenträger-Versicherung
Ausschluss Feuerrisiko (CS3002.12)
COMPUTER/E-GERÄTE - Ausschluss des Feuer-Risikos - CS3002.12
Aufgrund besonderer Vereinbarung wird Art. 1 Pkt. 1.6 der Allgemeinen Bedingungen für die
Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräte
Cerankochfelder und definierte Geräteverglasungen (DH1502.15)
definierte Geräteverglasungen - DH1502.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 5.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH sind
Bruchschäden an Kochflächen aus Glas (Cerankochfelder), Kühlschrank-, Aquarien-