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FEUER – Schäden an versicherten Gebäuden durch Anprall unbekannter KFZ auf erstes Risiko – Fe5024.19 (Fe5024.19)
Nebenkosten für Aufräum- Abbruch- und Entsorgungsarbeiten im Sinne des Art. 3
Pkt. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB – bis zur Höhe der vereinbarten und auf der
Polizze unter Position Schäden an versicherten
GLASBRUCH - Verglasungen von Schaukästen, Vitrinen und Anzeigetafeln - Gl3014.21 (Gl3014.22)
n
Schaukästen (digital oder analog), Vitrinen und Anzeigetafeln (digital und analog) am
Versicherungsgrundstück bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes
Risiko.
2. Nicht v
Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte (UN1061.16)
Gliedertaxe für Ärzte - UN1061.16
In teilweiser Erweiterung des Artikel 7, Pkt. 3.2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung gelten ausschließlich nachfolgende
Hobbywerkstätteneinrichtung (DH1710.20)
.
In Erweiterung der Deckung für indirekte Blitzschäden gemäß den vereinbarten und dem Vertrag
zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHD) erstreckt
sich der Versi
Versicherung von indirektem Blitzschlag bei Elektrofahrzeugen (KA1143.25)
indirektem Blitzschlag bei
Elektrofahrzeugen - KA1143.25
In Erweiterung des Art 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB) und der Besonderen