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Verbesserte Gliedertaxe (UN1014.15)
UN1014.15
In teilweiser Erweiterung des Artikels 7, Pkt. 3.2. (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde
liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) gelten ausschließlich
nachfolgende
Vandalismusschäden an Eingangstüren (DH1416.18)
Vandalismusschäden an Eingangstüren - DH1416.18
In Erweiterung zu Artikel 2 Punkt 4.5. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD leistet der
Versicherer bei Schäden an Haus- oder Wohnungseingangstüren durch V
Freistehende Nebenobjekte Dauercamper (DC-2008.18)
Nicht versichert sind jedoch Einfriedungen und Zelte sowie die, unter Punkt 1.1.2. der dem
Vertrag zugrunde liegenden DC-2018 angeführten Sachen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024
Mitversicherung von Bruchschäden durch Korrosion (LW3806.15)
sowie von geschlossenen Warmwassersystemen auch außerhalb des
versicherten Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück ohne Rücksicht auf die
Entstehungsursache versichert.
Der Kostenersatz für das Einziehen
Schwimmbadtechnik - versicherte Sachen (MB1102.12.18)
Schwimmbadtechnik - versicherte Sachen - MB1102.12
In Ergänzung des Artikel 1 Pkt. 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden AMB (Allgemeine
Bedingungen für die Versicherung von Maschinen, maschinellen Einrichtungen