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Freistehende Nebenobjekte Dauercamper (DC-2008.18)
Nicht versichert sind jedoch Einfriedungen und Zelte sowie die, unter Punkt 1.1.2. der dem
Vertrag zugrunde liegenden DC-2018 angeführten Sachen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024
Zusatzbedingungen für die Maschinenbruch-versicherung von Solarthermieanlagen (ZMB-STF09.1)
und/oder Behandlung wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen
radioaktiven Sachen) auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) BGBI. 325/90 in der
Fassung BGBI. 417/92 oder des Wasserrechtsgesetzes [...] Abwicklung.
4.6.7. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z.B. Wasser inkl.
Grundwasser und Luft (ausgenommen Erdreich) werden nicht ersetzt, ebenso nicht, wenn sie mit
versicherten Sachen
VersVG§70 (VersVG§70)
der Erwerber von der Versicherung Kenntnis erlangt
hat.
(3) Wird das Versicherungsverhältnis aufgrund dieser Vorschriften gekündigt, so hat der Veräußerer
dem Versicherer die Prämie zu zahlen, der
Indirekte Blitzschäden - Alarmierungsanlagen (Fe3028.15)
Indirekte Blitzschäden Alarmierungsanlagen - Fe3028.15
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch
Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlags versichert.
Innerhalb
Behördliche Auflagen - Mehrkosten (St2104.16)
STURM - Behördliche Auflagen - Mehrkosten - St2104.16
Mehrkosten, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Auflagen nach einem
Schadenereignis über die Kosten der Wiederherstellung in