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Entsorgungskosten ohne Erdreich (F184)
FEUER - Entsorgungskosten ohne Erdreich - F184
1. Bis zu der für Entsorgungskosten besonders vereinbarten Versicherungssumme auf erstes
Risiko sind die Kosten für Untersuchung, Abfuhr, Behandlung un
Verzögerte Inbetriebnahme infolge behördlicher Auflagen (MBU130.18)
Maschinenbruch-Betriebsunterbrechung - Verzögerte Inbetriebnahme infolge
behördlicher Auflagen - MBU133.18
1.Abweichend von Artikel 8, Punkt 2.2.3. der dem Vertrag zugrundeliegenden AMBUB ersetzt
Bruchschäden einschließlich Korrosion (LW5806.18)
LEITUNGSWASSER - Bruchschäden an wasserführenden Leitungen einschließlich
Korrosion - LW5806.18
Abweichend von Artikel 2 Punkt 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Le
Filme (F53) (F53)
FEUER - Filme - F53
1. Negativ-Filme:
Für versicherte Negativ-Filme wird Entschädigung über den Materialwert hinaus nur zum Zweck
der Wiederherstellung, und nachdem diese gesichert ist, geleistet.
Indirekte Blitzschäden - Erweiterungspaket 2 AmHof (F852)
nik
Nicht versichert sind:
- Schäden an Melkrobotern (das sind automatische Melkanlagen) und deren Teilen
- Schäden durch innere oder äußere Abnützung des Materials oder durch unsachgemäße Instandhaltung