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Haftung während der Gewährleistungsfrist (Extended Maintenance) BW-S5 (BW-S5)
Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherrn-,
Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos
bzw.
- der Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des
Bauu
Eingebrachte Fahrzeuge der Beherbergungsgäste (AH5436.16)
auch auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Beschädigung, Vernichtung,
Verlust oder Abhandenkommen durch
2.1.1 Inbetriebsetzen, Fahren oder Verschieben;
2.1.2 unbefugten Gebrauch durch Arbeitnehmer
Zusatzbedingung für die Betriebsunterbrechungsversicherung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien (EE-BU17)
maximal jedoch 360 Tage.
1.2. Ersatzleistung
Bei Teil- und Totalschäden wird die Entschädigung anhand der schadenbedingt nicht zur
Verfügung stehenden Anlagenleistung ermittelt. Die Entschädigungsleistung
Erweiterter Neuwertersatz (DH1721.15)
Neuwert.
3. Für den Wohnungsinhalt in Wohnzwecken dienenden Gebäude gilt:
3.1.Bei Zerstörung oder Abhandenkommen wird der Versicherungswert (siehe Artikel 6)
unmittelbar vor Eintritt des Schadenereignisses
Gewerbe/Gemeinde Gebäude Variante A (LW3016.19)
und
einer Sprinkleranlage nach bestimmungswidrigem Auslösen
als mitversichert, auch wenn deren Vorhandensein bei Vertragsabschluss nicht angezeigt worden
ist.
Selbstbehalt je Schadenfall: 20%, mind. EUR