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Indirekte Blitzschäden - Alarmierungsanlagen (Fe3028.15)
Indirekte Blitzschäden Alarmierungsanlagen - Fe3028.15
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch
Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlags versichert.
Innerhalb
Behördliche Auflagen - Mehrkosten (St2104.16)
STURM - Behördliche Auflagen - Mehrkosten - St2104.16
Mehrkosten, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Auflagen nach einem
Schadenereignis über die Kosten der Wiederherstellung in
Einrichtung und Inhalt im Rohbau (St1139.21)
Rohbau - St1139.15
Einrichtung und Inhalt im Rohbau gelten gemäß Artikel 3 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AStB bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes Risiko zum
Neuwert
Werkstättenbonuskasko (KA1022.16)
bonuskasko - KA1022.16
Dem Kaskoversicherungsvertrag liegt eine begünstigte Prämienkalkulation zugrunde, die einen
Werkstättenbonus beinhaltet.
Als vereinbart gilt, dass bei einem vom Versicherungsschutz
Waschbecken, Natur- und Kunststeinplatten (DH1505.21)
Waschbecken, Natur- und Kunststeinplatten - DH1505.21
Ergänzend zu Artikel 2 Punkt 5.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD sind Bruchschäden
an Waschbecken, Natur- und Kunststeinplatten von Küchen- und S