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Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2001) (AUVB2001)
Sofortschutz endet mit Zustellung
der Polizze, wenn die Annahme des Antrages abgelehnt oder der Sofortschutz gekündigt wird, späte-
stens jedoch sechs Wochen nach Antragstellung.
Der Sofortschutz erstreckt [...] dem aufgrund der zuletzt erstellten ärztli-
chen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
8. Hatte der Versicherte am Unfalltag das 75. Lebensjahr bereits vollendet, tritt anstelle der Kapi-
talzahlung eine [...] wird dieser von der für den Wohnsitz des Versicherten zu-
ständigen Ärztekammer bestellt. Die beiden Ärzte bestellen einvernehmlich vor Beginn ihrer Tätigkeit
einen weiteren Arzt als Obmann, der für
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE UNFALLVERSICHERUNG AUVB 1995 (AUVB95)
Sofortschutz endet mit
Zustellung der Polizze, wenn die Annahme des Antrages abgelehnt oder der Sofortschutz gekündigt
wird, spätestens jedoch sechs Wochen nach Antragstellung.
Der Sofortschutz erstreckt [...] dem aufgrund der zuletzt erstellten ärztli-
chen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
8. Hatte der Versicherte am Unfalltag das 75. Lebensjahr bereits vollendet, tritt anstelle der Kapi-
talzahlung eine [...] wird dieser von der für den Wohnsitz des Versicherten zu-
ständigen Ärztekammer bestellt. Die beiden Ärzte bestellen einvernehmlich vor Beginn ihrer Tätigkeit
einen weiteren Arzt als Obmann, der für
AUVB95E (AUVB95E)
Sofortschutz endet mit
Zustellung der Polizze, wenn die Annahme des Antrages abgelehnt oder der Sofortschutz gekündigt
wird, spätestens jedoch sechs Wochen nach Antragstellung.
Der Sofortschutz erstreckt [...] dem aufgrund der zuletzt erstellten ärztli-
chen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
8. Hatte der Versicherte am Unfalltag das 75. Lebensjahr bereits vollendet, tritt anstelle der Kapi-
talzahlung eine [...] wird dieser von der für den Wohnsitz des Versicherten zu-
ständigen Ärztekammer bestellt. Die beiden Ärzte bestellen einvernehmlich vor Beginn ihrer Tätigkeit
einen weiteren Arzt als Obmann, der für
Wertanpassung nach dem Verbraucherpreisindex(U840) (U840)
herangezogen. Wird der oben genannte Index nicht
mehr veröffentlicht, so ist der an seine Stelle getretene Index heranzuziehen. Die Prozentsätze
der Veränderungen werden nach folgender Formel
Euro (Euro)
ausgewiesen. Die Oberösterreichische wird Sie noch vor Ende des gesetzlichen
Übergangszeitraumes der Umstellung vom Schilling auf den Euro schriftlich über alle relevanten
Vertragsdaten (Versicherungssumme