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Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen - FE3036.21 (Fe3036.22)
FEUER - Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen - Fe3036.22
Am Versicherungsgrundstück mit dem Boden bzw. dem Schwimmbad fest verbundene
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen gelten einschließlich
Ersatzwerte für Biervorräte der Brauereien (F46) (F46)
Schadenfalles gültig gewesene Einkaufspreis (ausschließlich Steuern) für Biervorräte gleicher
Güte zugrundegelegt.
Soweit die Biervorräte fest verkauft sind, gilt allein die Verkaufspreisklausel.
Oberöste
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen (St3010.12)
STURM - Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen - St3010.12
Am Grundstück mit dem Boden bzw. dem Schwimmbad fest verbundene, fachgerecht errichtete
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen gelten
Indirekte Blitzschäden an Außenanlagen (Fe1165.15)
samt E-Installationen, die sich außerhalb der versicherten Gebäude,
jedoch innerhalb des Versicherungsgrundstückes befinden.
Dazu zählen Anlagenteile der Haustechnik von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Ausschluss Feuer und Einbruchdiebstahl (CS8.1)
RÄTE - Ausschluss des Feuer- und Einbruchdiebstahl-, Diebstahl-
und Beraubungs-Risikos - CS8.1
Aufgrund besonderer Vereinbarung wird Art. 1 Pkt. 1.6. und 1.10 der Allgemeinen Bedingungen
für die Versicherung