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Räucherschränke und deren Inhalt (Fe2102.16)
Räucherschränke und deren Inhalt - Fe2102.16
In Abänderung von Art. 2, Punkt 1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Räucherschrän-
ke und deren Inhalt auch gegen Schäden, die mit dem Räucherbetrieb
Kündigung des Vertrages (MUS-Z2)
- Musikinstrumenteversicherung Kündigung des Vertrages - MUS-Z2
Abweichend von Art. 8 der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingungen für die
Versicherung von Musikinstrumenten (MUS) gilt für Online
Inhalt von Räucherkammer/Räucherschrank (Fe2101.16)
Räucherkammern/Räucherschränken - Fe2101.16
In Abänderung von Art. 2, Punkt 1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB ist der Inhalt von
Räucherkammern bzw. Räucherschränken auch gegen Schäden, die mit
VBKSZ96 (VBKSZ96)
Vollendung ihres 60. Lebensjahres (Männer) bzw. vor Vollendung ihres 55. Lebens-
jahres (Frauen) aufgrund von Krankheit oder Unfall, die ärztlich nachzuweisen sind, dauerhaft und
vollständig außerstande [...] gesondert vorgeschrieben
wird. Eine darüber hinausgehende Prämie werden wir nicht berechnen. Wenn wir aufgrund des vorläufi-
gen Sofortschutzes leisten, verrechnen wir die erste Jahresprämie bzw. einmalige [...] zes, der angefallenen Kosten und nach Berücksichtigung eines Abschlages
nach den tariflichen Grundsätzen.
(5) Auf Zusatzversicherungen mit einer Versicherungsdauer bis zu zehn Jahren finden Abs. 2 bis
Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung für Kapitalzahlung bei bestimmten schweren Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit - 1996 E (VBKSZ96E)
Vollendung ihres 60. Lebensjahres (Männer) bzw. vor Vollendung ihres 55. Lebens-
jahres (Frauen) aufgrund von Krankheit oder Unfall, die ärztlich nachzuweisen sind, dauerhaft und
vollständig außerstande [...] gesondert vorgeschrieben
wird. Eine darüber hinausgehende Prämie werden wir nicht berechnen. Wenn wir aufgrund des vorläufi-
gen Sofortschutzes leisten, verrechnen wir die erste Jahresprämie bzw. einmalige [...] zes, der angefallenen Kosten und nach Berücksichtigung eines Abschlages
nach den tariflichen Grundsätzen.
(5) Auf Zusatzversicherungen mit einer Versicherungsdauer bis zu zehn Jahren finden Abs. 2 bis