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Witterungsniederschläge Gebäude (St3013.19)
und Schnee, die nicht durch zumutbare
Sorgfalt abgewendet werden können, als versichert. Schäden, deren Folge sich ohne erhebliche
Aufwendungen beseitigen lassen, gelten als nicht versichert.
Versiche
VersVG§27 (VersVG§27)
§ 27 (1) Tritt nach dem Abschluß des Vertrages unabhängig vom Willen des Versicherungsnehmers
eine Erhöhung der Gefahr ein, so ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter
Ein
F916 (F916)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F916
ERGÄNZUNG ZUR GRUPPIERUNGSERLÄUTERUNG
Erklärt der Versicherungsnehmer, Sachen artmäßig unter einer Grup
Geltendmachung der Wertminderung bei Reparatur Teilschäden MB41-03 (MB41-03)
MASCHINENBRUCH - Geltendmachung der Wertminderung bei Reparatur von
Teilschäden - MB41-03
Abweichend von Art. 7(2) Zif. 1) der Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von
Maschinen, maschinelle
Wartungsvertrag (CS10.1)
COMPUTER - Wartungsvertrag - CS10.1
Für die versicherten Geräte besteht ein Wartungsvertrag, dessen Leistungen denen des
Versicherungsvertrages vorangehen und der folgende Leistungen beinhaltet:
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