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U110.2 (U110.2)
sind nur bei besonderer Vereinbarung mitversichert.
- Jagdvereine:
Unfälle bei der Handhabung von Jagdwaffen gelten mitversichert.
- Radfahrvereine:
Unfälle bei der Teilnahme
Euro-Teilkasko für Krafträder (KA1133.20)
Fahrzeuges durch ein unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.9. Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
2. Obliegenheiten
In teilweiser Ergänzung des Artikel 7.3.4. AKKB wird
Euro-Teilkasko für Gebrauchtwagen (KA1132.22)
Fahrzeuges durch ein unbekanntes
Fahrzeug (Parkschadenversicherung).
1.1.8 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
2. Obliegenheiten
In teilweiser Ergänzung des Artikel 7.3.4. der A
Euro-Teilkasko für Gebrauchtwagen (KA1132.13)
Fahrzeuges durch ein unbekanntes
Fahrzeug (Parkschadenversicherung).
1.1.8 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
2. Obliegenheiten
In teilweiser Ergänzung des Artikel 7.3.4. der A
Euro-Teilkasko für Gebrauchtwagen (KA132-07) (KA132-07)
unbekanntes
Fahrzeug (Parkschadenversicherung).
1.1.8 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
2. Obliegenheiten
In teilweiser Ergänzung des Artikel 7