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Wetterwarnung per SMS (St5150.21)
Haftung für Sach- und Vermögens-
schäden, die dem Versicherungsnehmer oder den versicherten Personen aufgrund falscher
Informationen oder fehlender Verfügbarkeit des Wetterwarndienstes leicht fahrlässig zugefügt
Knochenbruch (UN1065.21)
ng in der vereinbarten und auf der Polizze
angeführten Höhe, wenn die versicherte(n) Person(en) aufgrund eines Unfalles:
einen Knochenbruch,
eine Knochenfissur (Haarriss)
eine Knochensplitterung oder
Bergungs-, Wrackbeseitigungs- und Entsorgungskosten (Wk5001.19)
soweit sie der Versicherungsnehmer den Umständen nach für geboten
halten durfte.
• die Aufwendungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bzw. durch die Befolgung behördlicher
Anordnungen entstanden sind oder
Wetterwarnungen (DH1713.21)
Haftung für Sach- und
Vermögensschäden, die dem Versicherungsnehmer oder den versicherten Personen aufgrund
falscher Informationen oder fehlender Verfügbarkeit des Wetterwarndienstes leicht fahrlässig
zugefügt
Freistehende Nebenobjekte Dauercamper (ZH1005.22)
n Zustand,
- Bootshütten, Einfriedungen und Zelte sowie die, unter Punkt 1.1.2. der dem Vertrag zugrunde
liegenden DC-2018 angeführten Sachen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024