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Modell U1 (U831.3) (U831.3)
Pkt. 2.
- mindestens 25% und weniger als 50%, wird die dem Invaliditätsgrad entsprechende Versicherungslei-
stung in 2-facher Höhe gezahlt,
- mindestens 50% und weniger als 90%, wird die dem Invali [...] ----------------------------------
I 25 I 50 I 50 I
I 30 I 60 I 60 I
[...] Versicherungslei-
stung in 3-facher Höhe gezahlt,
- mindestens 90%, wird als Versicherungsleistung die 4-fache Versicherungssumme gezahlt.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Folgen der
Modell U1 (U831.1) (U831.1)
Pkt. 2.
- mindestens 25% und weniger als 50%, wird die dem Invaliditätsgrad entsprechende Versicherungslei-
stung in 2-facher Höhe gezahlt,
- mindestens 50% und weniger als 90%, wird die dem Invali [...] ----------------------------------
I 25 I 50 I 50 I
I 30 I 60 I 60 I
[...] Versicherungslei-
stung in 3-facher Höhe gezahlt,
- mindestens 90%, wird als Versicherungsleistung die 4-fache Versicherungssumme gezahlt.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Folgen der
Modell U1 (U831.1) (U831.2)
Pkt. 2.
- mindestens 25% und weniger als 50%, wird die dem Invaliditätsgrad entsprechende Versicherungslei-
stung in 2-facher Höhe gezahlt,
- mindestens 50% und weniger als 90%, wird die dem Invali [...] ----------------------------------
I 25 I 50 I 50 I
I 30 I 60 I 60 I
[...] Versicherungslei-
stung in 3-facher Höhe gezahlt,
- mindestens 90%, wird als Versicherungsleistung die 4-fache Versicherungssumme gezahlt.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Folgen der
Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Reise&Sport (KSSRS2006) (KSSRS2006)
Taxis bis maximal EUR 50,-;
4.2. die Kosten eines öffentlichen Verkehrsmittels, im Fall der Benützung
der Bahn die Bahnfahrt 1. Klasse;
4.3. ab einer Fahrstrecke von 1000 Bahnkilometern erfolgt auf [...] Verlassen des Wohnsitzes.
4. Fahrtkosten
Besteht aufgrund des gegenständlichen Versicherungsvertrages Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten,
werden folgende Kosten übernommen:
4.1. die Kosten eines Taxis [...] befragten
Personen sind von ihrer Schweigepflicht dem Versicherer gegenüber zu befreien.
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Besondere Bedingungen für die KFZ-Haftpflichtversicherung (BKHB1989) (BKHB1989)
§ 3 Abs. 2 bis 4 AKHB 1988 gilt sinn-
gemäß. Für Vermögensschäden, die nicht Personen- oder Sachschäden sind, ist die Versicherungslei-
stung in jedem Fall mit der im § 7 Abs. 4 Z. 4 KHVG 1987 hiefür [...] 59
4 37,31 14 39,82 24 43,57 34 49,29
5 37,46 15 40,17 25 44,02 35 50,03
[...] Zusatzvereinbarung zum Abkommen über die Internationale Versicherungskarte verzichtet worden ist.
§ 4. Die Versicherung gilt für Versicherungsfälle, die nicht auf Straßen mit öffentlichem Verkehr (§
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