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Allgemeine Österreichische Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB2015)
Ereignisse:
Strandunga.
Eine Strandung liegt vor, wenn das die Güter befördernde Schiff auf Grund stößt, auf Grund
festgerät, kentert, sinkt, scheitert, mit anderen Fahrzeugen oder Sachen zusammenstößt
oder [...] n.
Besonderer Teil
Inhaltsverzeichnis
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Gesetzliche Grundlagen
Artikel 3 Versicherbares Interesse
Artikel 4 Umfang der Versicherung
Artikel 5 Gemeinsame [...] 23 Form der Erklärungen
Artikel 24 Gerichtsstand
Artikel 1 - Anwendungsbereich
Die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-
Bedingungen (AÖTB) gelten für die
Allgemeine Kaskobedingungen für die Schifffahrt auf BinnengewässernAKS86 (AKS86)
Ladung zugefügten Sach-
schaden, welcher der Versicherungsnehmer infolge richterlichen Urteils oder aufgrund eines unter
ausdrücklicher Zustimmung des Versicherers zustande gekommenen Vergleichs einem Dritten [...] für jeden Eisschaden.
2. Ergibt sich ein Zweifel, worauf der Schaden zurückzuführen ist, so ist aufgrund des Tatbestan-
des festzustellen, ob die überwiegende Wahrscheinlichkeit für oder gegen Eisschäden [...] dieser Versicherung liegt vor, wenn das Schiff unter nicht
gewöhnlichen
Schiffahrtsverhältnissen auf Grund gerät, daselbst festsitzen bleibt oder nur vermittelst außer-
gewöhnlicher Maßnahmen abkommt. Ein
Allgemeine Österreichische Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB 2011) (AOETB2011)
Ereignisse:
a) Strandung
Eine Strandung liegt vor, wenn das die Güter befördernde Schiff auf Grund stößt, auf
Grund festgerät, kentert, sinkt, scheitert, mit anderen Fahrzeugen oder Sachen zu-
sammenstößt [...] ben.
BESONDERER TEIL
INHALTSVERZEICHNIS
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Gesetzliche Grundlagen
Artikel 3 Versicherbares Interesse
Artikel 4 Umfang der Versicherung
Artikel 5 Gemeinsame Einschlüsse [...] transportbedingten Lagerung unter
Berücksichtigung des Artikels 10 (2).
ARTIKEL 2 GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Soweit in den vertraglichen Vereinbarungen keine besondere Regelung getroffen ist, gilt
öster
versicherte Kosten (Nebenkosten) (LW2101.16)
LEITUNGSWASSER - Versicherte Kosten (Nebenkosten) - LW2101.16
Gemäß Art. 3 Punkt 2.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Abbruch- und Aufräum-
kosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Entsorgungskosten
AVBO97 (AVBO97)
durch ein rechtswidriges
Verhalten einem Dritten schuldhaft zugefügt hat, vom Rechtsträger aufgrund des
Amtshaftungsgesetzes BGBl 1949/20 in der jeweils gültigen Fassung auf Rückersatz in [...] zum Kapitalwert der Rente erstattet. Der Kapitalwert der Rente wird zu
diesem Zweck aufgrund der Österreichischen Sterbetafel OEM 80/82 und eines Zinsfußes
von jährlich 3 % ermittelt [...] Versicherungsnehmers bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit
der Schriftform.
Rententafel
auf Grund der österreichischen Sterbetafel OEM 80/82 und eines Zinsfußes von jährlich 3%
(Artikel 5.5.5.)