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Bruchklausel für Maschinen, Apparate und Fahrzeuge BM (BM)
gswert
Versicherungwsert ist der Neuwert der versicherten Sachen, d. i. der gemeine Handelswert oder
in dessen Ermangelung der Anschaffungspreis einer gleichartigen Sache, und zwar
Zusatzbed. f.d. Feuer-BU-Vers. von ind., gewerb. sonst. Betrieben (ZBFBU03)
auf einem benachbarten Grundstück,
das nicht seiner Verfügung unterliegt, Sprengstoffe vorhanden sind.
Als Sprengstoffe gelten, gleichgültig ob sie tatsächlich zu Schieß- oder Sprengzwecken [...] (autogen, elektrisch, Thermit-)
- Schleifen und Trennschleifen (insbesondere mit Handschleifmaschinen-Flex)
- Löten
- Flämmen (Auftauen, Abbrennen, Folienschrumpfen, Bitumen, usw [...] Bauteile kurz vor Beginn der Arbeit mit Wasser besprengen oder mit nassem Sand
abdecken.
- Bei vorhandener automatischer Brandmeldeanlage Abschaltung der Meldebereiche bzw. Meldergruppen
nur im Bereich
Euro-Vollkasko für Krafträder (KA1123.20)
Fahrzeuges durch ein unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.9. Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
1.1.10. Darüber hinaus sind Schäden durch einen Unfall, das ist ein
Euro-Vollkasko für Gebrauchtwagen (KA1122.13)
Fahrzeuges durch ein unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.8 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
1.1.9 Darüberhinaus sind versichert Schäden durch Unfall, das ist ein
Euro-Vollkasko für Gebrauchtwagen (KA1122.22)
Fahrzeuges durch ein unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.8 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
1.1.9 Darüberhinaus sind versichert Schäden durch Unfall, das ist ein