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VSÖ-geprüfte Alarmanlage (DH1410.15)
HAUSHALT - VSÖ-geprüfte Alarmanlage - DH1410.15
Liegt zum Vertragsabschlusszeitpunkt ein Nachweis für eine in der Wohnung/im Haus an-
gebrachte VSÖ-geprüfte Alarmanlage (TRVE 31-7) der Klasse Priva
Neuwertversicherung für Röntgeneinrichtungen (EG217)
ELEKTRONIKVERSICHERUNG - Neuwertversicherung für Röntgeneinrichtungen für
Diagnostik/Therapie, Geräte der physikalisch-medizinischen Technik,
Röntgeneinrichtungen und Geräte für Materialprüfungen - E
Witterungsniederschläge Inhalt (St3014.12)
Schmelzwasser als versichert, die nicht durch
zumutbare Sorgfalt abgewendet werden können. Schäden, deren Folge sich ohne erhebliche Aufwendungen
beseitigen lassen, gelten nicht als versichert.
Versi
Bahnen gemäß EKHG mit Pistenrisiko (AH443.2) (AH443.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - BAHNEN GEMÄSS EKHG MIT DECKUNG DES
PISTENRISIKOS - AH443.2
1. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist - bei sonstiger Leistungsfreiheit des
Versicherers gemäß § 6
Bruchschäden einschließlich Korrosion (LW1128.15)
LEITUNGSWASSER - Bruchschäden an wasserführenden Leitungen einschließlich
Korrosion - LW1128.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Le