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Versicherung von indirektem Blitzschlag bei Elektrofahrzeugen (KA1143.25)
indirektem Blitzschlag bei
Elektrofahrzeugen - KA1143.25
In Erweiterung des Art 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB) und der Besonderen
GLASBRUCH - Verglasungen von Schaukästen, Vitrinen und Anzeigetafeln - Gl3014.21 (Gl3014.22)
n
Schaukästen (digital oder analog), Vitrinen und Anzeigetafeln (digital und analog) am
Versicherungsgrundstück bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes
Risiko.
2. Nicht v
Zusatzbedingungen für die Maschinenbruch-versicherung von Solarthermieanlagen (ZMB-STF09.1)
und/oder Behandlung wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen
radioaktiven Sachen) auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) BGBI. 325/90 in der
Fassung BGBI. 417/92 oder des Wasserrechtsgesetzes [...] Abwicklung.
4.6.7. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z.B. Wasser inkl.
Grundwasser und Luft (ausgenommen Erdreich) werden nicht ersetzt, ebenso nicht, wenn sie mit
versicherten Sachen
Mühlen mit Installation von elektrischen Sensoren F92 (F92)
Sensoren - F92
Der Prämienberechnung wurde das Vorhandensein nachfolgender Voraussetzungen
zugrundegelegt:
Die Installation von elektronischen Sensoren zur Überwachung von kritischen Stellen in der
Erweiterter Neuwertersatz für Wohngebäude (AHo009.18)
AmHof/AmLand - Erweiterter Neuwertersatz für Wohngebäude - AHo009.18
In Ergänzung der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Feuer- (AFB), Sturm- (AStB) und
Leitungswasserbedingungen (AWB) gilt vereinbart