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ZM1 (ZM1)
zu ersetzenden Teilen wird der Wert der er-
setzten Teile in vollständig eingebautem Zustande zugrunde gelegt.
Beteiligung mehrerer Versicherer
16. Führung
Der führende Versicherer oder seine [...] beteiligten Versicherer in Empfang
zu nehmen.
17. Prozeßführung
Soweit die vertraglichen Grundlagen für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, wird folgen-
des vereinbart:
a) Der Ver
Besondere Bedingungen für Valorenversicherung (TRVAL-08)
durchgeführt werden.
2. Versicherungsgrundlage
Der Versicherung liegen die Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen
in der jeweils gültigen Fassung zugrunde, soweit in den nachstehenden
Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Landwirtschaft (RS251)
Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel 19.2.4. und 19.3.3.2. ARB).
1.8. Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete laut Vereinbarung (Artikel 24 ARB).
1.9. Daten-Rechtsschutz für den Betriebsbereich [...] Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel 19.2.4. und 19.3.3.2. ARB).
4.11.Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete laut Vereinbarung (Artikel 24 ARB).
4.12.Daten-Rechtsschutz für den Privatbereich
Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Landwirtschaft (RS2005.14)
Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel 19.2.4. und 19.3.3.2. ARB).
1.8. Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete laut Vereinbarung (Artikel 24 ARB).
1.9. Daten-Rechtsschutz für den Betriebsbereich [...] Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel 19.2.4. und 19.3.3.2. ARB).
4.11.Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete laut Vereinbarung (Artikel 24 ARB).
4.12.Daten-Rechtsschutz für den Privatbereich
Computer/Elektronik Pauschal - ergänzende Klauseln (CS3005.19)
und/oder Behandlung wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen radioaktive
Isotope) auf Grund des AWG, oder des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG) in der Fassung
BGBl. I Nr. 73/2018 geboten ist. [...] 5. Einschluss Kurzschlussrisiko
Abweichend von Art. 3 Pkt. 2.2 der vereinbarten und dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten (AEVB)