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Bahnen gemäß EKHG ohne Deckung des Pistenrisikos (AH444) (AH444)
besteht abweichend von
Art. 7, Pkt. 10. AHVB Versicherungsschutz; er gilt nicht für Verlust, Abhandenkommen oder Ver-
wechseln dieser Sachen.
3. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die
Bahnen gemäß EKHG ohne Deckung des Pistenrisikos (AH346) (AH346)
besteht abweichend von
Art. 7, Pkt. 8. AHVB Versicherungsschutz; er gilt nicht für Verlust, Abhandenkommen oder Verwech-
seln dieser Sachen.
3. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die
Betriebsfeuerwehr (F171)
FEUER - Betriebsfeuerwehr - F171
Vereinbart ist das Vorhandensein einer Betriebsfeuerwehr, die vom zuständigen Landesfeuer-
wehrkommando hinsichtlich ihrer Stärke, Ausrüstung und Ausbildung anerkannt
Betriebsfeuerwehr (FBU171)
FEUER-BU - Betriebsfeuerwehr - FBU171
Vereinbart ist das Vorhandensein einer Betriebsfeuerwehr, die vom zuständigen
Landesfeuerwehrkommando hinsichtlich ihrer Stärke, Ausrüstung und Ausbildung anerkannt
Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (LW1124.18)
versicherten Gebäuden infolge Austritts von Wasser aus - am versicherten
Grundstück oder im/am Gebäude vorhandenen - Schwimmbädern, Schwimmteichbecken,
Whirlpools und/oder wasserführenden Absorberanlagen mitversichert