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Nebenkosten, gefährlicher Abfall und Problemstoffe (HH37.1) (HH37.1)
gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die Haftung
des Versicherers auf die kostengünstigste Abwicklung.
6. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie [...] HH37.1
BESONDERE BEDINGUNG FÜR DIE VERSICHERUNG VON NEBEN-
KOSTEN UND MEHRKOSTEN DURCH BEHANDLUNG VON GEFÄHR-
LICHEM ABFALL UND/ODER PROBLEMSTOFFEN
1. In Ergänzung des Art. 1 (2) der [...] Haushaltversicherung (ABH, Fas-
sung 1989-95) sind auch Mehrkosten versichert, die durch die Behandlung von gefährlichem Abfall
und Problemstoffen im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG)
Euro-Teilkasko (KA131) (KA131)
unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.10 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
2. Obliegenheiten
In teilweiser Ergänzung des Artikel
Kompakt-Kasko (KA150)
unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.10 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
1.1.11 Darüberhinaus sind versichert Schäden durch Unfall
Anschluß-Kasko (KA109) (KA109)
unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.10 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
1.1.11 Darüberhinaus sind versichert Schäden durch Unfall
Euro-Vollkasko (KA121) (KA121)
unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.10 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
1.1.11 Darüberhinaus sind versichert Schäden durch Unfall