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Feuerversicherung von KFZ zum Neuwert (F74.1) (F74.1)
der Listenpreis eines gleichwertigen
Fahrzeuges in serienmäßiger Ausstattung herangezogen.
Die Grundlage der Prämienberechnung bilden die Versicherungssummen der versicherten
Kraftfahrzeuge.
2. Die E
Versicherungen mit einer Höchstversicherungssumme nach dem monatlichen Höchstwert für Speditionsgütermagazine und Lagerhäuser (E14) (E14)
Höchstversicherungssumme als gemeldeter Höchstwert.
Am Jahresschluß erfolgt die Prämienberechnung aufgrund des Durchschnittes der monatlichen Höchstwer-
te. Dem Versicherer muß, wenn der Durchschnitt unter
UPB-G-95 (UPB-G-95)
DEN BETRIEB (UPB-G-95)
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 95)
Allgemeine Bedingungen für die
Sicherungen in nicht ständig bewohnten Gebäuden (DH1412.15)
Sicherungen in nicht ständig bewohnten Gebäuden - DH1412.15
Zu Artikel 4 Punkt 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH bzw. ABHD sind nachstehende
Sicherheitsmaßnahmen vereinbart:
Wohnungstüren, bei Ein-
Indirekte Blitzschäden - Alarmierungsanlagen (Fe3028.13)
Blitzschäden - Alarmierungsanlagen - Fe3028.13
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch
Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlags versichert.
Innerhalb