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Patentanwälte (VH002) (VH002)
durch Staatsgewalt, Dritte
oder den Versicherungsnehmer verhindert wird.
3. Die Prämienberechnungsgrundlage ist der Jahresumsatz des Versicherungsnehmers. Als
Umsatz im Sinn dieser Bestimmung
UPB-G-95 (UPB-G-95)
DEN BETRIEB (UPB-G-95)
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 95)
Allgemeine Bedingungen für die
Indirekte Blitzschäden - Alarmierungsanlagen (Fe3028.13)
Blitzschäden - Alarmierungsanlagen - Fe3028.13
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch
Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlags versichert.
Innerhalb
Vertragshaftung (AH804)
Versicherungsvertrages auch auf
die vom Versicherungsnehmer übernommene vertragliche Haftung aufgrund genormter Verträge
gegenüber von Bund, Ländern, Gemeinden, sonstigen öffentlich-rechtlichen
Versicherungen mit Höchstversicherungssumme (E114)
Höchstversicherungssumme als gemeldeter Höchstwert.
Am Jahresschluß erfolgt die Prämienberechnung aufgrund des Durchschnittes der monatlichen
Höchstwerte. Dem Versicherer muß, wenn der Durchschnitt unter