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Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung für Kapitalzahlung bei bestimmten schweren Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit - 1996 E (VBKSZ96E)
Vollendung ihres 60. Lebensjahres (Männer) bzw. vor Vollendung ihres 55. Lebens-
jahres (Frauen) aufgrund von Krankheit oder Unfall, die ärztlich nachzuweisen sind, dauerhaft und
vollständig außerstande [...] gesondert vorgeschrieben
wird. Eine darüber hinausgehende Prämie werden wir nicht berechnen. Wenn wir aufgrund des vorläufi-
gen Sofortschutzes leisten, verrechnen wir die erste Jahresprämie bzw. einmalige [...] zes, der angefallenen Kosten und nach Berücksichtigung eines Abschlages
nach den tariflichen Grundsätzen.
(5) Auf Zusatzversicherungen mit einer Versicherungsdauer bis zu zehn Jahren finden Abs. 2 bis
Versicherungsbedingungen der Fondsgebundenen Lebensversicherung - 2002 (VBFLV2002)
ärztlichen Untersuchung; findet eine solche nicht statt, mit dem Tag der Antragstellung.
(3) Vertragsgrundlagen sind der Versicherungsschein, der vereinbarte Tarif und die
Versicherungsbedingungen. Soweit [...] Antragstellung.
Für den vorläufigen Sofortschutz berechnen wir keine gesonderte Prämie. Wenn wir aufgrund des
vorläufigen Sofortschutzes leisten, verrechnen wir die erste Jahresprämie bzw. einmalige Prämie [...] stellen wir Ihnen dabei nicht gesondert in Rechnung. Diese werden
nach Maßgabe des Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Tarifes von Ihrer Prämie in Abzug gebracht.
(2) Die zur Deckung des Ablebensrisikos
Mehrkosten durch behördlich vorgeschriebenen Mehraufwand (TIG009.13)
Auflagen - Mehrkosten - TIG009.13
1. Als Mehrkosten durch behördliche Auflagen gelten jene Kosten, die aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen oder behördlicher Auflagen nach einem Schadenereignis über die Kosten
Kfz und Anhänger ruhend in Garagen (St1143.15)
hmer zu vertretenden Umstand kein Versicherungsschutz gegeben ist.
Gemäß Art.8 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Sturmversicherung (AStB) gilt als Versicherungswert der
Begutachtung nach § 57 a KFG (AH3852.12) (AH3852.12)
Art 7.3. AHVB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schadener-
satzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes (BGBl. Nr. 20/1949) wegen Per-
sonen- oder Sachschäden im Zusammenhang