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OÖV-Basis (UN1088.18)
UNFALL - OÖV-Basis - UN1088.18
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der gemäß
EINBRUCHDIEBSTAHL - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils ohne behördlichem Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Neuwert - ED3032.19 (ED3032.19)
inen, Bagger, Zugmaschinen,
Tieflader) am Versicherungsort ist gemäß Art 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden
Besonderen Bedingung ED3022, der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Versicherungswert
Premium für Freizeitunfälle (UN1072.21)
erwirken und
vorzulegen.
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Artikel 7
- mindestens 25%
Amtshaftpflicht-Versicherungs-Bedingungen für Körperschaften (AVBR) öffentlichen Rechtes und Sozialversicherungsträgern (Rechtsträger) (AVBR)
nehmer schadlos zu halten, wenn und insoweit dieser in seiner
Eigenschaft als Rechtsträger auf Grund des Amtshaftungsgesetzes vom 18. Dezember 1948 (BGBl.
20/1949) für den Schaden am Vermögen [...] es zum Kapitalwert der Rente erstattet. Der Kapitalwert der Rente wird zu diesem
Zwecke auf Grund der Österreichischen Sterbetafel MÖ 1930/33 und eines Zinsfußes von jährich 3 % er-
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mittelt [...] rechnet. Der bei Beginn der Versicherung angegebene Stand ist der Berechnung der Vorausprämie zu
Grunde zu legen. Nach Ablauf eines Versicherungsjahres hat der Versicherungsnehmer innerhalb eines
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GP-FBUZ-95 (GP-FBUZ-95)
Vereinbarungen in der
Feuer-Betriebsunterbrechungs-Zusatzversicherung (EV0.1) durch auf dem Versicherungsgrundstück be-
findliche radioaktive Isotope entstehen - insbesondere auch durch radioaktive Verunreinigung