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Versicherungen mit einer Höchstversicherungssumme nach dem monatlichen Höchstwert für Speditionsgütermagazine und Lagerhäuser (E14) (E14)
ist für das ganze Versicherungsjahr im vor-
aus zu entrichten. Der innerhalb eines jeden Monats vorhanden gewesene Höchstwert der versicherten
Vorräte ist dem Versicherer jeweils spätestens am Ende des
Bahnen gemäß EKHG mit Deckung des Pistenrisikos (AH345) (AH345)
besteht abweichend von
Art. 7, Pkt. 8. AHVB Versicherungsschutz; er gilt nicht für Verlust, Abhandenkommen oder Ver-
wechslung dieser Sachen.
3. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die
Versicherungen mit Höchstversicherungssumme (E114)
Prämie ist für das ganze Versicherungsjahr
im voraus zu entrichten. Der innerhalb eines jeden Monats vorhanden gewesene Höchstwert der
versicherten Vorräte ist dem Versicherer jeweils spätestens am Ende des
Versicherungen mit einer Höchstversicherungssumme nach dem monaltichenHöchstwert für Speditionsgütermagazine und Lagerhäuser (F30.1)
ist für das ganze Versicherungsjahr
im voraus zu entrichten. Der innerhalb eines jeden Monates vorhanden gewesene Höchstwert der
versicherten Vorräte ist dem Versicherer jeweils spätestens am Ende des
Folgeschäden von ind. Blitzschlag / Stromausfall an Mastgeflügel (F846.1)
n für die Sachversi-
cherung (ABS).
Voraussetzung für die Entschädigungsleistung ist das Vorhandensein einer netzunabhängigen Alarmanla-
ge, welche den Ausfall der elektrischen Einrichtung und In