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Plus-Paket Unfallkosten (UN1068.25)
bzw.
Rechnungserstellern.
Wenn im Zuge einer Überprüfung eines Leistungsanspruches eine 100%-ige Mitwirkung durch Krankheiten
oder Gebrechen (gemäß Artikel 18, Punkt 2 der AUVB) festgestellt wird
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHT für Versicherungsvermittler (VHVA2010.19)
hten bei der Tätigkeit der Versicherungsvermittlung,
erwachsen.
3.1.2 die Kosten der Feststellung und der Abwehr einer von einem Dritten behaupteten Schaden-
ersatzverpflichtung im Rahmen [...] Die in der Polizze für den reinen Vermögensschaden beschriebene Versicherungssumme
stellt die Höchstleistung des Versicherers für einen Versicherungsfall gemäß Pkt.2 dar, und
zwar [...] Aufsichtsrat, Beirat, Verwaltungsrat,
Vorstand, Geschäftsführer, Leiter, Syndikus oder Angestellter von Gesellschaften,
Genossenschaften, Verbänden, Vereinen und Unternehmungen welcher
Versicherungsvermittlerhaftpflicht (VHVA2010) (VHVA2010)
hten bei der Tätigkeit der Versicherungsvermittlung,
erwachsen.
3.1.2 die Kosten der Feststellung und der Abwehr einer von einem Dritten behaupteten Schaden-
ersatzverpflichtung im Rahmen [...] Die in der Polizze für den reinen Vermögensschaden beschriebene Versicherungssumme
stellt die Höchstleistung des Versicherers für einen Versicherungsfall gemäß Pkt.2 dar, und
zwar [...] Aufsichtsrat, Beirat, Verwaltungsrat,
Vorstand, Geschäftsführer, Leiter, Syndikus oder Angestellter von Gesellschaften,
Genossenschaften, Verbänden, Vereinen und Unternehmungen welcher
ZuHaus Superschutz (ZHS-97)
herangezogen. Wird der oben genann-
te Index nicht mehr veröffentlicht, so ist der an seine Stelle getretene Index heranzuzie-
hen.
Die Prozentsätze der Veränderungen werden [...] Bestimmungen oder behördlicher
Auflagen nach einem Schadenereignis über die Kosten der Wiederherstellung in den ursprüng-
lichen Zustand bzw. die Kosten der Wiederbeschaffung von Sachen [...] Versicherungssumme, jedoch nicht mehr als jeweils 30 % der Entschädigung für die Wiederher-
stellung bzw. Wiederbeschaffung gemäß Pkt 3.3.5.1.
3.3.6. Schwimmbäder
Schwimmbäder (ohne Abdeckungen)
Risiko
Absicherung bei Berufsunfähigkeit, Ableben und Krankheit
Privatkunden Risiko Für den Fall der Fälle gut abgesichert. Niemand weiß, was die Zukunft bringt. Doch stellen Sie sich vor: Sie erkranken schwer, können Ihren Job nicht mehr ausüben oder versterben unerwartet