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VersVG§12 (VersVG§12)
dem Ablauf der Frist verbundenen Rechtsfolge abgelehnt hat;
sie ist für die Dauer von Vergleichsverhandlungen über den erhobenen Anspruch und für die Zeit, in
der der Versicherungsnehmer ohne sein
Privat genutzte Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (LW5124.22)
versicherten Gebäuden infolge Austritts von Wasser aus - am versicherten
Grundstück oder im/am Gebäude vorhandenen - Schwimmbädern, Schwimmteichbecken,
Whirlpools und/oder den dazugehörigen wasserführenden Abs
LEITUNGSWASSER - Gewerblich bzw. öffentlich genutzte Schwimmbäder im Gebäude und am Versicherungsgrundstück - LW3107.22 (LW3107.22)
versicherten Gebäuden infolge Austritts von Wasser aus - am versicherten
Grundstück oder im/am Gebäude vorhandenen - Schwimmbädern, Schwimmteichbecken
und/oder den dazugehörigen wasserführenden Absorberanlagen
Bahnen gemäß EKHG mit Deckung des Pistenrisikos (AH443) (AH443)
besteht abweichend von
Art. 7, Pkt. 10. AHVB Versicherungsschutz; er gilt nicht für Verlust, Abhandenkommen oder Ver-
wechslung dieser Sachen.
3. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die
Eingebrachte Fahrzeuge der Beherbergungsgäste (AH436.2)
EHVB auch auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Beschädigung,
Vernichtung, Verlust oder Abhandenkommen durch
- Inbetriebsetzen, Fahren oder Verschieben;
- unbefugten Gebrauch durch Ar