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Unwetterpaket 2013 (H220)
Erdbeben) gilt um EUR
3.000,- erhöht.
Der Deckungsumfang entspricht der, dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Klausel HaN-06 oder
HaN-02.
2. Wetterwarnungen
Die Übermittlung von Wetterwarnungen
Ausfall von Klimaanlagen (CS5.1)
eingeleitet werden. Verletzt der Versicherungsnehmer diese
Obliegenheit, so ist der Versicherer aufgrund des Art. 5 der ADVB von der Verpflichtung zur
Leistung frei.
Oberösterreichische Versicherung AG
Wetterwarnungen (DH1713.21)
Haftung für Sach- und
Vermögensschäden, die dem Versicherungsnehmer oder den versicherten Personen aufgrund
falscher Informationen oder fehlender Verfügbarkeit des Wetterwarndienstes leicht fahrlässig
zugefügt
Bergungs-, Wrackbeseitigungs- und Entsorgungskosten (Wk5001.19)
soweit sie der Versicherungsnehmer den Umständen nach für geboten
halten durfte.
• die Aufwendungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bzw. durch die Befolgung behördlicher
Anordnungen entstanden sind oder
Wetterwarnung per SMS (St5150.21)
Haftung für Sach- und Vermögens-
schäden, die dem Versicherungsnehmer oder den versicherten Personen aufgrund falscher
Informationen oder fehlender Verfügbarkeit des Wetterwarndienstes leicht fahrlässig zugefügt