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GPV-95 (GPV-95)
längeren
Aufenthalt von Menschen zulassen, mit dem Boden fest verbunden und von einiger zeitlicher Be-
ständigkeit sind. In diese Gebäude-Definition fallen z. B. auch Flugdächer und dgl.
[...]
sind, oder ohne baulichen Zusammenhang mit einem Gebäude nach A.1.1. in Mauerwerk oder Be-
ton ausgeführt sind;
A.1.2.3. Schornsteine, auch freistehende, die in Mauerwerk oder [...]
Darunter fallen nicht Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Kraftfahrzeuge und der in Wohnungen be-
findliche Hausrat.
GRUPPE E: ERGÄNZUNGEN
E.1. Aufräumungskosten:
Unter Aufrä
Euro-Vollkasko für Gebrauchtwagen (KA122) (KA122)
unmittel-
bar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Be-
triebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert.
2. Obliegenheiten
[...]
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung nach Maßgabe der Be-
stimmungen des § 6 VersVG zur Folge.
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GP-F-95 (GP-F-95)
Folge
eines unter die Versicherung fallenden Schadenereignisses durch, auf dem Versicherungsgrundstück be-
findliche, radioaktive Isotope entstehen, sind bis S 50.000,-- auf erstes Risiko mitversichert.
[...]
Wiederherstellungskosten für Datenträger, Geschäftsbücher, Akte, Pläne und dgl. und die darauf be-
findlichen Daten sowie Wiederherstellungskosten für Reproduktionshilfsmittel (Modelle, Formen
F-GPZ-95 (F-GPZ-95)
ersatz-
pflichtigen Schaden die Kosten der Wiederherstellung von versicherten Gebäuden und/oder Be-
triebseinrichtungen in den ursprünglichen Zustand überschreiten.
2.2.2. Unter "Behandlung" [...] Folge
eines unter die Versicherung fallenden Schadenereignisses durch, auf dem Versicherungsgrundstück be-
findliche, radioaktive Isotope entstehen, sind bis EUR 3.633,64,-- auf erstes Risiko mitversichert [...]
Wiederherstellungskosten für Datenträger, Geschäftsbücher, Akte, Pläne und dgl. und die darauf be-
findlichen Daten sowie Wiederherstellungskosten für Reproduktionshilfsmittel (Modelle, Formen
Eurovollkasko für Gebrauchtwagen (KA122-07) (KA122-07)
unmittel-
bar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Be-
triebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert.
2. Obliegenheiten
[...]
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung nach Maßgabe der Be-
stimmungen des § 6 VersVG zur Folge.
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