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Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2013.1)
en ab der ersten Verfolgungshandlung
2.2.3.1. wegen fahrlässiger strafbarer Handlungen oder Unterlassungen unabhängig vom Ausgang des
Verfahrens ab der ersten Verfolgungshandlung;
2.2.3.2. wegen [...] wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen rückwirkend ab der ersten
Verfolgungshandlung nur dann, wenn die Handlung oder Unterlassung auch bei fahrlässiger Begehung
strafbar ist und eine [...] Kriegsereignissen jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller Gewalthandlungen
von Staaten und aller Gewalthandlungen politischer oder terroristischer Organisationen, inneren
Unruhen, Gewa
Regelungen zur Dienstnehmer-Kaskoversicherung (KA813) (KA813)
Seiten- und Heckscheiben
Kein Selbstbehalt
- Unfallschäden
- mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen
Selbstbehalt: 5 %, mindestens S 2.000,--
3. Besondere Bedingungen [...] sowie Angehörige von lehrerbezogenen Dienststellen.
3.2. Der Versicherungsschutz (für den in Frage kommenden Personenkreis) wird gewährt bei Dienst-
fahrten, d.h. für die Anreise vom Wohnort [...] Fahrzeug-Kollisionskaskoversicherung (KKB), Punkt 1.5. ("... durch mut- und böswil-
lige Handlungen betriebsfremder Persosnen") und 1.6. ("durch Unfall") von der Versicherung
umfaßt sind
Allgemeine Bedingungen für die Mehrkosten-Versicherung elektronischer Datenverarbeitungsanlagen (ADVBM95) (ADVBM-95)
eines ordnungsgemäßen Betriebes;
3.8 durch Fehler und Mängel, welche bei Abschluß der Versicherung vorhanden waren und dem
Versicherungsnehmer oder den in leitender Stellung für die Betriebsführung verant [...]
Personen bekannt waren oder bekannt sein mußten;
3.9 durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des
Versicherungsnehmers oder der in leitender Stellung für die Betriebsführung [...] etzungen, Kriegsereignissen jeder Art,
militärischer Besetzung oder Invasion, Verfügung von Hoher Hand sowie Wegnahme oder
Beschlagnahme seitens irgendeiner Macht oder Behörde,
im Falle von Erdbeben und
Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel Kfz (KSKFZ2001.1)
Österreich
3.14. Bargeldvorschuß
Geraten versicherte Personen infolge Abhandenkommens von Zahlungsmitteln in eine Notlage
und kann keine der versicherten Personen Bargeld [...] Versorgung und orga-
nisiert einen Arztbesuch. Nicht versichert sind die Arzt- und Behandlungskosten. Geltungsbe-
reich: Europa, ausgenommen Österreich
4.2. Organisation eines K [...] ist. Nicht versichert sind die Kosten des Krankenhausaufenthaltes sowie die Be-
handlungskosten und allfällige Kosten der Verlegung. Geltungsbereich: Europa, ausgenommen
Österreich
Amtshaftpflicht-Versicherungs-Bedingungen für Körperschaften (AVBR) öffentlichen Rechtes und Sozialversicherungsträgern (Rechtsträger) (AVBR)
Versicherungsnehmer innerhalb eines
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Monates die Zahl der tatsächlich vorhanden gewesenen, nach dem ersten Satz in Frage kommenden Perso-
nen, bekanntzugeben; diese Angabe hat monatsweise und nach [...] (BGBl.
20/1949) für den Schaden am Vermögen oder an der Person haftet, den die als seine Organe handelnden
Personen in Vollziehung der Gesetze durch ein rechtswidriges Verhalten Dritten schuldhaft zugefügt [...] dies gilt auch dann, wenn es sich um mehrere aus einer Rechts-
verletzung entstehende Prozesse handelt.
(4) Falls die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruches durch Anerkenntnis