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UPB-St-95 (UPB-St-95)
angeordnet wurden.
2.13. ENTSORGUNG VON SONDERMÜLL - VERSICHERUNG VON MEHRKOSTEN DURCH
BEHANDLUNG VON GEFÄHRLICHEM ABFALL UND/ODER PROBLEMSTOFFEN
Text abgedruckt unter Pkt. 2.13. der UPB-F-95
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St5101.23)
oder Reparaturarbeiten am versicherten Gebäude und
Gebäudebestandteilen entstehen (auch bei Vorhandensein von Provisorien).
2.3. Schäden durch Auftauarbeiten und Reparaturen an den Dachrinnen und Dac
Datenschutzinfoblatt Oberösterreichische Versicherung AG (DSINFO.24)
ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere geeignete Datenschutzgarantien
vorhanden sind (z.B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standarddatenschutzklauseln)
Klausel für den Ausschluss von Cyber- und Blackoutschäden sowie den optionalen Wiedereinschluss von Cyberschäden in der Transportversicherung (TRCyBl)
Maßgabe der
folgenden Bestimmungen als versichert:
- Verlust oder Beschädigung im Zusammenhang mit Abhandenkommen, Diebstahl
oder Unterschlagung. Für das Vorliegen dieser Umstände ist ausreichend, wenn sie
vom
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St5101.22)
oder Reparaturarbeiten am versicherten Gebäude und
Gebäudebestandteilen entstehen (auch bei Vorhandensein von Provisorien).
2.3. Schäden durch Auftauarbeiten und Reparaturen an den Dachrinnen und Dac