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Rauchfangkehrer (Allmählichkeitsschäden) (AH328) (AH328)
abweichend von Art. 1, Pkt. 2. und Art. 7, Pkt. 3. AHVB auch
auf Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes (BGBl. Nr. 20/1949 in der je-
weils geltenden Fassung).
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Zusatzbed. f.d. BU-Vers. zusätzl. Gefahren (ZBECBU-IG03)
beteiligten Versicherer in Empfang zu nehmen.
2. Prozessführung
Soweit die vertraglichen Grundlagen für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, wird
folgendes vereinbart:
2.1. Der
Radioaktive Isotope (ImG012.12)
4.2. AEB,),
Entsorgungskosten (Art. 3.2.2.4. AFB) gemäß ImG011.12.1.2.1. sofern diese Kosten auf-
grund behördlicher Anordnung wegen eines Schadens durch radioaktive Isotope anfallen.
Oberösterreichische
Stillstand (MB43.1-03)
so wird der Nachlass sofort gewährt, im
anderen Falle nach Ablauf des Versicherungsjahres. Die auf Grund des Nachlasses zunächst nicht
vorgeschriebene Prämie gilt als gestundet. Die endgültige Prämienabrechnung
Indirekte Blitzschäden - Gemeinden inkl. Alarmierungs-, Außenanlagen (F303) (F303)
nlagen usw.) die sich außerhalb der versicherten Gebäude je-
doch innerhalb des Versicherungsgrundstückes befinden
Nicht versichert sind:
- Schäden an allen sonstigen angeschlossenen Einrichtungen