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Erweiterter Neuwertersatz für Gebäude (AHo010.23)
AmHof – Erweiterter Neuwertersatz für Gebäude – AHo010.23
In Ergänzung der dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Feuer- (AFB), Sturm- (AStB) und
Leitungswasserbedingungen (AWB) gilt vereinbart, dass
Umweltsanierungskostenversicherung (USKV) (AH3466.12)
Anspruch genommen wird und
- ob der Anspruch auf öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Grundlage geltend gemacht
wird.
5.2. Nicht versichert sind Kosten für Sanierungsverpflichtungen [...] Gesetz, Verordnung oder Bescheid erlaubten Eingriff in die natürliche
Ressource (etwa aufgrund wasser-, naturschutz-, jagd- oder fischereirechtlicher
Oberösterreichische Versicherung AG - 26 [...] lagen, Kläranlagen und Abfallbehandlungsanlagen,
10.1.5 auf die Veränderung der Lagerstätte des Grundwassers oder seines Fließverhaltens
10.1.6 auf die Übertragung von Krankheiten auf geschützte Arten.
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Indirekte Blitzschäden - Gemeinden inkl. Alarmierungs-, Außenanlagen (F303) (F303)
nlagen usw.) die sich außerhalb der versicherten Gebäude je-
doch innerhalb des Versicherungsgrundstückes befinden
Nicht versichert sind:
- Schäden an allen sonstigen angeschlossenen Einrichtungen
Rauchfangkehrer (Allmählichkeitsschäden) (AH328) (AH328)
abweichend von Art. 1, Pkt. 2. und Art. 7, Pkt. 3. AHVB auch
auf Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes (BGBl. Nr. 20/1949 in der je-
weils geltenden Fassung).
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Indirekte Blitzschäden - Erweiterungspaket 2 AmHof (Fe2852.16)
Blitzschäden - Erweiterungspaket 2 - Fe2852.16
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/oder Induktion