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Indirekte Blitzschäden - Erweiterungspaket 2 AmHof (Fe2852.16)
Blitzschäden - Erweiterungspaket 2 - Fe2852.16
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/oder Induktion
Vertragshaftung (AH3804.12) (AH3804.12)
Versicherungsver-
trages auch auf die vom Versicherungsnehmer übernommene vertragliche Haftung aufgrund
genormter Verträge gegenüber von Bund, Ländern, Gemeinden, sonstigen öffentlich-
Radioaktive Isotope (ImG012.12)
4.2. AEB,),
Entsorgungskosten (Art. 3.2.2.4. AFB) gemäß ImG011.12.1.2.1. sofern diese Kosten auf-
grund behördlicher Anordnung wegen eines Schadens durch radioaktive Isotope anfallen.
Oberösterreichische
Stillstand (MB43.1-03)
so wird der Nachlass sofort gewährt, im
anderen Falle nach Ablauf des Versicherungsjahres. Die auf Grund des Nachlasses zunächst nicht
vorgeschriebene Prämie gilt als gestundet. Die endgültige Prämienabrechnung
Rauchfangkehrer (Allmählichkeitsschäden) (AH328) (AH328)
abweichend von Art. 1, Pkt. 2. und Art. 7, Pkt. 3. AHVB auch
auf Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes (BGBl. Nr. 20/1949 in der je-
weils geltenden Fassung).
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