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Zusatzbed. f.d. BU-Vers. zusätzl. Gefahren (ZBECBU-IG03)
beteiligten Versicherer in Empfang zu nehmen.
2. Prozessführung
Soweit die vertraglichen Grundlagen für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, wird
folgendes vereinbart:
2.1. Der
Vertragshaftung (AH3804.12) (AH3804.12)
Versicherungsver-
trages auch auf die vom Versicherungsnehmer übernommene vertragliche Haftung aufgrund
genormter Verträge gegenüber von Bund, Ländern, Gemeinden, sonstigen öffentlich-
Radioaktive Isotope (ImG012.12)
4.2. AEB,),
Entsorgungskosten (Art. 3.2.2.4. AFB) gemäß ImG011.12.1.2.1. sofern diese Kosten auf-
grund behördlicher Anordnung wegen eines Schadens durch radioaktive Isotope anfallen.
Oberösterreichische
Stillstand (MB43.1-03)
so wird der Nachlass sofort gewährt, im
anderen Falle nach Ablauf des Versicherungsjahres. Die auf Grund des Nachlasses zunächst nicht
vorgeschriebene Prämie gilt als gestundet. Die endgültige Prämienabrechnung
Rohbau-Unfall - Invalidität ab 21% (UN1056.16)
Invalidität ab 21 % - UN1056.16
1. Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität mindestens