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Zusatzbed. f.d. BU-Vers. zusätzl. Gefahren (ZBECBU-IG03)
beteiligten Versicherer in Empfang zu nehmen.
2. Prozessführung
Soweit die vertraglichen Grundlagen für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, wird
folgendes vereinbart:
2.1. Der
Unterversicherungsverzicht für Gebäude in Landwirtschaft neu (F811a.1) (F811a.1)
oder die Deckung aus einem solchen Mitversicherungsvertrag zum Schadenzeit-
punkt aus welchem Grund auch immer nicht gegeben ist.
Abweichend von Art. 8 (1) der ABS bildet die in der Polizze ausgewiesene
Selbstbehalt-Wegversicherung LW (LW3012.14)
Bedingung LW3002.14
- Variante C gemäß Bedingung LW3003.14
- Variante D gemäß Bedingung LW3004.14
zugrunde.
In den darin beschriebenen Deckungen für FUSSBODEN-/WANDHEIZUNG, SOLAR-, KLIMA-,
SPRINKLERANLAGE
Erweitertes Produktehaftpflichtrisiko (AH3429.12)
Vertrages eingetretene
Versicherungsfälle, für die der unmittelbare Vorversicherer alleine aufgrund einer im
Vorvertrag enthaltenen Nachmeldefrist keine Deckung zu gewähren hat.
2.2. Versi
Bergungs- und Beseitigungsklausel (Tr3002.12)
Versicherers entstanden sind.
Der Versicherer leistet auch Ersatz, wenn die zuständige Behörde aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen nach der Beschädigung oder Zerstörung versicherter Güter deren Bergung