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Euro-Vollkasko (KA103) (KA103)
unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.10 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
1.1.11 Darüberhinaus sind versichert Schäden durch Unfall
UPB-L-95 (UPB-L-95)
angeordnet wurden.
2.13. ENTSORGUNG VON SONDERMÜLL - VERSICHERUNG VON MEHRKOSTEN DURCH
BEHANDLUNG VON GEFÄHRLICHEM ABFALL UND/ODER PROBLEMSTOFFEN
Text abgedruckt unter Pkt. 2.13. der UPB-F-95
UPG-L-95 (UPG-L-95)
angeordnet wurden.
2.13. ENTSORGUNG VON SONDERMÜLL - VERSICHERUNG VON MEHRKOSTEN DURCH
BEHANDLUNG VON GEFÄHRLICHEM ABFALL UND/ODER PROBLEMSTOFFEN
Text abgedruckt unter Punkt 2.13. der UPB-F-95
UPG-St-95 (UPG-St-95)
angeordnet wurden.
2.14. ENTSORGUNG VON SONDERMÜLL - VERSICHERUNG VON MEHRKOSTEN DURCH
BEHANDLUNG VON GEFÄHRLICHEM ABFALL UND/ODER PROBLEMSTOFFEN
Text abgedruckt unter Punkt 2.13. der UPB-F-95
F-GPZ-95 (F-GPZ-95)
zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die
Haftung des Versicherers auf die kostengünstigste Abwicklung.
2.2.6. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen [...] angeordnet wurden.
2.2. ENTSORGUNG VON SONDERMÜLL - VERSICHERUNG VON MEHRKOSTEN DURCH
BEHANDLUNG VON GEFÄHRLICHEM ABFALL UND/ODER PROBLEMSTOFFEN
2.2.1. In Ergänzung des Art. 1 (7) lit. [...] sind mit
EUR 3.633,64,-- auf erstes Risiko auch Mehrkosten versichert, die durch die Behandlung von
gefährlichem Abfall und Problemstoffen im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes