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Steuerliche Regelungen (Zukunftsvorsorge gem. § 108g EStG 1988) (STLV2004-3)
) zurückgezahlt werden, und gleichzeitig ist eine Nachversteuerung der
Kapitalerträge unter Zugrundelegung der jeweils geltenden Steuersätze durchzuführen (KESt derzeit 25
%). Diese Regelung gilt auch
Zusatzbed. f.d. BU-Vers. zusätzl. Gefahren (BU3008.12)
alle beteiligten Versicherer in
Empfang zu nehmen.
2. Prozessführung
Soweit die vertraglichen Grundlagen für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, wird
folgendes vereinbart:
2.1. Der Versic
Bergungs- und Beseitigungsklausel (TRBERG-08)
Versicherers entstanden sind.
Der Versicherer leistet auch Ersatz, wenn die zuständige Behörde aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen nach der Beschädigung oder Zerstörung versicherter Güter deren Bergung
Elektrogeräte - PauschalversicherungVersicherte Sachen - Haushalt (CS1101.13)
Tastatur,
Maus, Drucker, Scanner, All-in-one Geräte, freiliegende Verkabelung/Vernetzung)
- Nur aufgrund besonderer Vereinbarung gelten mitversichert:
Notebooks/Netbooks/Laptops samt Tasche und Netzgeräte
OÖV-Superschutz für Berufs- und Freizeitunfälle (UN1007.15)
z für Berufs- und Freizeitunfälle - UN1007.15
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt