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Ein Beitrag von unseren Expert:innen: GD Nagl über Bergtouren und Bergnot
ein Mobiltelefon mit sich zu nehmen. Auch eine Powerbank macht Sinn, denn nur ein eingeschaltetes Handy kann auch geortet werden, sollten Sie selbst nicht mehr in der Lage sein zu telefonieren. Für eine
Euro-Teilkasko_________________________________________________(KA113) (KA113)
unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.10 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
2. Selbstbehalt
2.1. Schadengruppe 1 (1.1.1 - 1.1.4):
Euro-Vollkasko (KA103) (KA103)
unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.10 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
1.1.11 Darüberhinaus sind versichert Schäden durch Unfall
F-GPZ-95 (F-GPZ-95)
zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die
Haftung des Versicherers auf die kostengünstigste Abwicklung.
2.2.6. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen [...] angeordnet wurden.
2.2. ENTSORGUNG VON SONDERMÜLL - VERSICHERUNG VON MEHRKOSTEN DURCH
BEHANDLUNG VON GEFÄHRLICHEM ABFALL UND/ODER PROBLEMSTOFFEN
2.2.1. In Ergänzung des Art. 1 (7) lit. [...] sind mit
EUR 3.633,64,-- auf erstes Risiko auch Mehrkosten versichert, die durch die Behandlung von
gefährlichem Abfall und Problemstoffen im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes
UPB-L-95 (UPB-L-95)
angeordnet wurden.
2.13. ENTSORGUNG VON SONDERMÜLL - VERSICHERUNG VON MEHRKOSTEN DURCH
BEHANDLUNG VON GEFÄHRLICHEM ABFALL UND/ODER PROBLEMSTOFFEN
Text abgedruckt unter Pkt. 2.13. der UPB-F-95