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OÖV-Premium ab 11 % (UN1081.18)
UNFALL - OÖV-Premium ab 11 % - UN1081.18
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt
OÖV-Plus (UN1084.18)
UNFALL - OÖV-Plus - UN1084.18
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der Inval
OÖV-Plus ab 11 % (UN1085.18)
UNFALL - OÖV-Plus ab 11 % - UN1085.18
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der
Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 2 AmLand (F853) (Fe2853.19)
äden - Erweiterungspaket 2
AmLand - Fe2853.16
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/oder Induktion
STURM - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils mit behördlichem Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Verkehrswert- St3033.19 (St3033.19)
ng: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit behördlicher Zulassung am Versicherungsort
bzw. Versicherungsgrundstück bleiben ungeachtet dieser Regelung gemäß Pkt. 1.2.1. St3016 Teil
der Betriebseinrichtung