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Deckungsumfang/Erweiterungen/Selbstbehalte in d.Euro-Teilkasko (KA111) (KA111)
unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.10 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
2. Selbstbehalt
2.1. Schadengruppe 1 (1.1.1 - 1.1.3):
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Gütern auf Messen und Ausstellungen (TRMA-08)
gültigen Fassung, "Eingeschränkte
Deckung".
Mitversichert gelten die Gefahren von Diebstahl und Abhandenkommen ganzer Kolli,
Teildiebstahl und Raub, sowie Vernässung bzw. Rost und Oxidation, verursacht durch
Besondere Bedingung für die Versicherung von Gütern auf Messen und Ausstellungen (Au3001.12)
gültigen Fassung, "Eingeschränkte
Deckung".
Mitversichert gelten die Gefahren von Diebstahl und Abhandenkommen ganzer Kolli,
Teildiebstahl und Raub, sowie Vernässung bzw. Rost und Oxidation, verursacht durch
Gewerbe/Gemeinde Gebäude Variante C (LW3018.19)
und
einer Sprinkleranlage nach bestimmungswidrigem Auslösen
als mitversichert, auch wenn deren Vorhandensein bei Vertragsabschluss nicht angezeigt worden
ist.
5. SCHÄDEN AN DER WASSERFÜHRENDEN FUßBODEN
Weltdeckung, einschließlich USA, Kanada und Australien (AH3802.12)
Versicherer aufgrund der für ihn geltenden rechtlichen Bestimmung-
en über Wirtschafts-, Handels-, oder Finanzsanktionen bzw. Embargos verboten ist, Versich-
erungen bereit zu stellen oder