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OÖV-Premium für Freizeitunfälle ab 11 % (UN1083.18)
ab 11 % - UN1083.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wie folgt ergänzt:
Beträgt
OÖV-Plus für Freizeitunfälle ab 11 % (UN1087.18)
ab 11 % - UN1087.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wie folgt ergänzt:
Beträgt
Grabungsmeldung (AH3862.17)
AHVB berufen, wenn der Versicherungsnehmer dies ausdrücklich wünscht und der Schaden
auf Grund eines bloß fahrlässigen Organisationsverschulden beruht.
Der Schaden muss innerhalb von 14
Kabinenverglasung von Zug- und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (Gl2003.16)
Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und
Deponierung vom Schaden betroffener versicherter Sachen.
Nur aufgrund besonderer Vereinbarung sind mitversichert:
Kosten für NOTVERGLASUNGEN und ÜBERSTUNDENZUSCHLÄGE
Premium (UN1070.18)
UNFALL - Premium - UN1070.18
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invali