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Premium (UN1070.18)
UNFALL - Premium - UN1070.18
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invali
OÖV-Premium für Freizeitunfälle ab 11 % (UN1083.18)
ab 11 % - UN1083.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wie folgt ergänzt:
Beträgt
OÖV-Plus für Freizeitunfälle ab 11 % (UN1087.18)
ab 11 % - UN1087.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wie folgt ergänzt:
Beträgt
Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung (LN) (LN)
Wiederherstellung innerhalb einer Frist von drei Jahren nach
dem Schadenfall, gleichviel aus welchem Grund, oder erklärt der Versicherungsnehmer dem Versicherer
vor Ablauf der Frist schriftlich, daß er nicht
GP-FBU-98 (GP-FBU-98)
brechungs-Versicherungen industrieller und gewerblicher Anlagen (ZBFBU) durch auf
dem Versicherungsgrundstück befindliche radioaktive Isotope entstehen - insbesondere auch durch
radioaktive Ver